Coronavorgaben für die Kreismusikschule Plön
ACHTUNG neue Coronavorgaben für die Kreismusikschule Plön:
Die Kreismusikschule darf nach der neuen geltenden Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 , die ab dem 02.11.2020 in Kraft tritt, nur noch Einzelunterrichte durchführen. Gruppenunterrichte sind nur gestattet, wenn sie als schulische Veranstaltung (eingebunden in den Unterricht) oder als Veranstaltungen der KiTa gewertet werden können.
Für alle anderen Unterrichtsformate versuchen wir Onlineangebote anzubieten. Ihre Lehrkräfte werden sich zur Absprache mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ebenfalls gilt das neue Hygienekonzept ab dem 02.11.2020.